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Radverkehrsnetze bestehen aus alltags- oder freizeitorientierten Radverkehrsverbindungen. Die Verbindungen können dabei beispielsweise auf Radwegen, Fahrradstraßen oder Schutzstreifen, oder auch auf Wald- oder Wirtschaftswegen geführt werden. Eine durchgängige und verbindende Netzstruktur ist jedenfalls Voraussetzung dafür, dass das Fahrrad im Alltag und in der Freizeit genutzt wird.
In Bayern soll ein landesweites Alltags-Radverkehrsnetz zur Verfügung stehen, das alle bayerischen Städte und Gemeinden möglichst durchgängig und direkt miteinander verbindet (Radverkehrsnetz Bayern).
Der Freistaat konzipiert und realisiert dieses Netz zusammen mit den kommunalen Gebietskörperschaften. Über eine wegweisende Beschilderung wird das Netz vor Ort sichtbar sein. Dieses übergeordnete Alltags-Radverkehrsnetz soll auf kommunaler Ebene weiter verdichtet werden. Hierbei wird der Freistaat die Landkreise, Städte und Gemeinden unterstützen.
In einem ersten Realisierungsschritt hat das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einen Netzentwurf für das „Radverkehrsnetz Bayern“ erarbeitet und diesen mit den Landkreisen, kreisfreien Städten und den Staatlichen Bauämtern abgestimmt.
Auf Basis dieses abgestimmten Netzentwurfs wurde im Folgeschritt zur Verifizierung eine Pilotbefahrung des Netzes in einem ausgewählten Landkreis, d.h. eine Überprüfung vor Ort, durchgeführt. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die Entscheidung hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise bei den Befahrungen.
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